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SETAPRINT AG

Kontakt

SETAPRINT AG
Weieracherstr. 10
CH-8184 Bachenbülach
+41 44 886 36 00
info@setaprint.ch

Website by KiloKilo

1. Offerten

Die Offerten werden auf Grund der Kundenanfrage bzw. der eingereichten Unterlagen erstellt. Angebote erhalten erst durch unsere Auftragsbestätigung Rechtsgültigkeit.

2. Auftragsbestätigung

Auf Grund der Bestellung erfolgt eine Auftragsbestätigung. Wird diese nicht schriftlich innert 3 Tagen beanstandet, so gilt sie als stillschweigend angenommen.

3. Preise und Fakturierung

Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen wird die MWSt offen ausgewiesen. Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach erfolgtem Versand des Produktes. Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptüberarbeitung, Terminverschiebungen, sowie nach dem "Gut zum Druck" verlangte Änderungen gegenüber der Bestätigung werden gesondert, zusätzlich in Rechnung gestellt. Materialpreiserhöhungen bleiben vorbehalten.

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist das Domizil der Setaprint AG in Bachenbülach.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Andere Zahlungsmittel als die schweizerische Landeswährung oder spezielle Zahlungsmittel bedürfen der schriftlichen Regelung, die in der Bestätigung festgehalten werden muss.

6. Lieferfristen

Bei Betriebsstörungen, Eintritt von Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung und Einwirkung von höherer Gewalt kann die Druckerei weder für̈die abgegebenen Termine noch für eventuell daraus entstehender Schaden haftbar gemacht werden. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

7. Lieferung

Unsere Preise verstehen sich franko Haus. Der Lieferant ist in der Wahl des Transportmittels frei. Auf Wunsch eingesetzte Kuriere, Speditionsfirmen und Expresslieferungen werden nach Aufwand verrechnet. Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

8. Mängelrügen

Wird das Druckgut durch unseren eigenen Lieferdienst spediert, müssen allfällige Transportschäden unmittelbar schriftlich festgehalten und durch den Chauffeur unterschriftlich bestätigt werden. Beim Transport des Druckgutes durch einen Dritten lehnt die Druckerei jegliche Haftung ab. Die gelieferte Ware ist vom Besteller zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innert 2 Tagen nach Empfang schriftlich zu melden, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.

9. Druckproben

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller genauestens auf Fehler zu überprüfen. Das "Gut zum Druck" wird Ihnen per PDF elektronisch übermittelt und muss von per E-Mail freigegeben werden. Eine Haftung für die im "Gut zum Druck" übersehenen Fehler können wir nicht übernehmen. Telefonische Anpassungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

10. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen werden separat und nach Aufwand verrechnet.

11. Lieferungstoleranzen

Bei Druckaufträgen kann eine Toleranz bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung nicht beanstandet werden. Zur Verrechnung gelangen die in der Bestätigung aufgeführten Preise. Allfällige Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Auflage werden preislich auf der Faktura gesondert ausgewiesen. Kleine Abweichungen in Farbe und Gewicht des Trägermaterials, sowie in den Nuancen der Druckfarben behalten wir uns vor.

12. Reproduktionsunterlagen

Die von uns erstellten Arbeitsunterlagen und Werkzeuge, wie Daten, Filme, Druckplatten, Stanzformen etc. bleiben auch bei teilweiser oder vollständiger Bezahlung im Eigentum der Setaprint AG.
Sofern der Kunde nichts anderes wünscht, werden Kundendaten während längstens 3 Monaten und Stanzformen während längstens 12 Monaten bei uns aufbewahrt.
Die Aufbewahrung während 3 respektive 12 Monate erfolgt kostenlos. Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrungsfrist, so muss dies schriftlich und auf Rechnung des Kunden vorgängig vereinbart werden.
Trotz sorgfältiger Behandlung und Aufbewahrung übernehmen wir keine Haftung für allfällige Schäden durch Gebrauch und Abnützung an den erstellten Arbeitsunterlagen und Werkzeugen.

13. Lagerung des Druckgutes

Die Lagerung fertiger Offset-Druckerzeugnisse und deren Handling ist während 3 Monaten eine Dienstleistung der Druckerei. Darüber hinausgehende Lagerungen werden gemäss hausinternen Ansätzen quartalsweise in Rechnung gestellt.

14. Haftung

Wir führen die Lieferung vertragsgemäss aus. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Haftung für̈direkten und indirekten Schaden aus Mängeln an der Ware wird von uns nicht übernommen. Die uns überlassenen Unterlagen sind gegen Feuer, Diebstahl und Wasser beschränkt versichert. Darüber hinaus wird jede Haftung abgelehnt. Es ist Pflicht des Bestellers, uns rechtzeitig auf den Wert von Unterlagen aufmerksam zu machen. Der Besteller trägt die Kosten für allfällige Zusatzversicherungen.

15. Urheberrechte

Die Urheberrechte an Entwürfen und Originalen, die bei uns hergestellt werden, verbleiben bei uns, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, setzten wir voraus, dass der Auftraggeber das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernehmen wir für deren allfälligen Verletzungen keine Haftung und behalten uns vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen.

16. Anerkennung

Die Erteilung eines Druckauftrages an uns schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Lieferbedingungen ein.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

18. Besondere Vertragsbestimmungen

Vorbehalten werden besondere, auf der Offerte aufgeführte Vereinbarungen.

Bachenbülach, August 2023

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